Ab 2021 – „Soli“ wird für 90 % der Steuerzahler reduziert
Die Freigrenze für den Zuschlag von aktuell 972 Euro wird auf 16.956 Euro angehoben. Bei einem zu versteuernden Einkommen bis 61.717 Euro ist dadurch zukünftig kein Solidaritätszuschlag mehr fällig.










