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Alterseinkünfterechner

https://​www.​finanzamt.​bayern.​de/​Informationen/​Steuerinfos/​Steuerberechnung/​Alterseinkuenfte-Rechner/​default.​php?​f=LfSt&​c=n&​d=x&​t=x

Mit dem Al­ters­ein­künf­te-Rech­ner kön­nen Se­nio­rin­nen und Se­nio­ren ihre Ein­kom­men­steu­er von 2005 bis 2021 er­mit­teln und sich so einen Ein­druck von ihrer steu­er­li­chen Si­tua­ti­on ver­schaf­fen. Der Rech­ner be­rück­sich­tigt dabei die gän­gi­gen, für Be­zie­her von Al­ters­ein­künf­ten be­deut­sa­men Sach­ver­hal­te. Im Vor­der­grund ste­hen die per­sön­li­chen Frei­be­trä­ge bei Ren­ten und Pen­sio­nen sowie der Abzug von Pausch­be­trä­gen und Auf­wen­dun­gen. Er­läu­te­run­gen und Hin­wei­se sowie Links zu wei­te­ren In­for­ma­ti­ons­quel­len hel­fen beim Aus­fül­len des Ein­ga­be­for­mu­lars. Die Be­rech­nung der für die Ein­kom­mens­be­steue­rung maß­geb­li­chen Be­trä­ge wird de­tail­liert dar­ge­stellt.

(Stand: 09.09.2021)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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