Vorsicht bei der Abgabe der Steuererklärung kurz vor Ablauf der Festsetzungsfrist
Der BFH hat in seinem Urteil vom 22.1.2013, IX R 1/12, BStBl II S.2013, 663 entschieden, dass nach Ablauf der Festsetzungsfrist kein Steuerbescheid mehr ergehen darf. Dann nämlich ist die sog. Festsetzungsverjährung eingetreten. Und das bedeutet, dass alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Verjährung erloschen sind. Allein durch die Abgabe der Steuererklärung wird der Ablauf der Festsetzungsfrist nicht gehemmt (sog.…