Instagram Facebook Xing Linkedin Youtube
Smart Navigation
Menü

Sie sind hier: Home > Steuertipps > Einzelansicht

Steuertipps > Steuerpflicht & Veranlagung > Pilotprojekt für die Steuererklärung für Rentner und Pensionäre

Pilotprojekt für die Steuererklärung für Rentner und Pensionäre

Der zu­sätz­li­che Ser­vice einer „Er­klä­rung zur Ver­an­la­gung von Al­ters­ein­künf­ten“ rich­tet sich ge­zielt an Rent­ner und Pen­sio­nä­re in Bran­den­burg, Bre­men, Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Sach­sen, bei denen das Fi­nanz­amt be­reits die über­wie­gen­de An­zahl von steu­er­lich re­le­van­ten In­for­ma­tio­nen von drit­ter Seite elek­tro­nisch er­hal­ten hat.

Dazu ge­hö­ren z. B. die elek­tro­nisch an die Fi­nanz­ver­wal­tung über­mit­tel­ten Ren­ten­ein­künf­te oder / und Pen­sio­nen und die Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge.

Auf dem neuen Pa­pier­vor­druck kön­nen dann er­gän­zend Spen­den und Mit­glieds­bei­trä­ge, Kir­chen­steu­er oder au­ßer­ge­wöhn­li­che Be­las­tun­gen und Steu­er­er­mä­ßi­gun­gen für haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen und Hand­wer­ker­leis­tun­gen gel­tend ge­macht wer­den.

Damit sind alle steu­er­li­chen Pflich­ten er­le­digt. Soll­ten je­doch noch zu­sätz­li­che Ein­künf­te wie z. B. aus Ver­mie­tung oder Ge­wer­be­be­trieb etc. vor­lie­gen ist eine Ab­ga­be in Pa­pier­form nicht mög­lich.

(Stand: 01.07.2019)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


Finden Sie Ihre Lohnsteuerhilfe-Beratungsstelle vor Ort!

Karte und Lupe

Beratungsstellensuche