Sie sind hier: Home > Karriere > Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
zur Tätigkeit als Beratungsstellenleiter
Der Lohnsteuerberatungsverbund e. V. -Lohnsteuerhilfeverein- ist bundesweit mit rund 1200 Beratungsstellen aktiv. Wir betreuen unsere Mitglieder in den Bereichen des Arbeitnehmer-Steuerrechts gemäß § 4 Ziffer 11 StBerG.
Für die Verstärkung und den Ausbau unseres Standortnetzes sind wir auf der Suche nach Steuerexperten (m/w/d) zur Einrichtung und Leitung einer eigenen Lohnsteuerhilfe-Beratungsstelle in Voll- oder Teilzeit.
Mitbringen sollten Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellter/Steuerfachgehilfe (m/w/d) oder eine andere kaufmännische Ausbildung. Nach Abschluss der Ausbildung sollten Sie mehr als drei Jahre Praxiserfahrung im Bereich Steuern mit mindestens 16 Wochenarbeitsstunden gesammelt haben.
In der Lohnsteuerhilfe betreuen Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Studenten und Azubis in Lohnsteuerangelegenheiten sowie Kindergeldfragen. Die Rahmenbedingungen regelt die gesetzliche Beratungsbefugnis (§ 4 Ziffer 11 StBerG).
- Erstellung der Einkommensteuererklärung
- Ganzjährige steuerliche Beratung
- Überprüfung von Einkommensteuerbescheiden
- Abwicklung mit dem Finanzamt
- Beratung zur Antragsbearbeitung
- Erhebung von Einsprüchen
Ja, Ihre Tätigkeit als Beratungsstellenleiter können Sie sowohl haupt- als auch nebenberuflich ausüben. Der zeitliche Umfang ist dabei vollkommen flexibel und bleibt Ihnen überlassen.
Ihr Verdienst ist individuell abhängig von der Anzahl der Mitglieder, die Sie mit Ihrer Beratungsstelle betreuen. Bereits ab dem ersten Mitglied erhalten Sie einen Beitragsanteil von 80 %. Es besteht keine Mindestumsatzverpflichtung.
Grundsätzlich kann deutschlandweit eine Beratungsstelle eröffnet werden. Vor einer Neueröffnung prüfen wir intern individuelle Kriterien für den angegebenen Standort. In der Regel ist die Einrichtung einer neuen Beratungsstelle an Ihrem Wunschstandort ohne Probleme möglich.
Die Einrichtung der Beratungsstelle ist prinzipiell auch im privaten Bereich möglich. Einzige Voraussetzung: Es muss ein separater Raum für die Betreuung der Mitglieder zur Verfügung stehen, der vom privaten Bereich getrennt und abschließbar ist.
Nein, grundsätzlich können Sie sich Ihre Termine mit den Mitgliedern frei einteilen und Ihre Öffnungszeiten selbst festlegen.
In der Regel vergehen hier etwa vier Wochen, im Einzelfall kann die Dauer aber auch variieren. Die Kommunikation mit der zuständigen Aufsichtsbehörde läuft ausschließlich über die Zentrale des Lohnsteuerberatungsverbund e.V. -Lohnsteuerhilfeverein-. Sobald wir diesbezüglich Rückmeldungen oder neue Informationen erhalten, werden diese umgehend an Sie weitergeleitet.
Sie erhalten eine Checkliste mit allen grundlegenden Informationen, die für Ihre Tätigkeit als Beratungsstellenleiter wichtig sind. Telefonisch gehen wir alle Punkte mit Ihnen durch. Wir besprechen beispielsweise, wen Sie beraten dürfen und welche Unterlagen notwendig sind, klären Einzelheiten zu Zahlungsarten und Abrechnungssystem.
Schulungen für die von uns verwendete Software „Steuersoft“ können bei unserem Kooperationspartner, der DAW Deutschen Akademie für Wirtschaft GmbH, belegt werden. Diese Seminare sind für unsere Beratungsstellenleiter kostenlos.
Sollten technische Probleme auftreten, beispielsweise beim Einrichten des E-Mail-Accounts oder Rückfragen zum Login-Bereich, kann Sie unsere IT-Abteilung per Fernwartung unterstützen. Es entstehen für Sie keine Kosten.
Unser Kooperationspartner - die DAW Deutsche Akademie für Wirtschaft GmbH - bietet Online- und Präsenzschulungen sowie jederzeit abrufbare Seminaraufzeichnungen (Videostream) zu unterschiedlichen Steuerthemen an. Diese Angebote sind freiwillig und stehen Ihnen in der Regel kostenlos zur Verfügung.
Jede Beratungsstelle kann selbst entscheiden, ob und wie viele Seminare sie wahrnehmen möchte. Ob Sie sich für ein Online-, ein Präsenz-Seminar oder die Video-Aufzeichnung eines Seminars entscheiden, ist dabei unerheblich.
Schwerpunktmäßig läuft die Akquise von Neumitgliedern über Online-Marketing. Auf der zentralen Homepage des Lohnsteuerberatungsverbund e.V. -Lohnsteuerhilfeverein- (Beratungsstellensuche) sowie in diversen Onlineverzeichnissen ist eine kostenlose Eintragung möglich.
Außerdem profitieren Sie von unseren breit aufgestellten Online-Aktivitäten, die unsere Marketingabteilung konzipiert und umsetzt: Neben gezielten Werbemaßnahmen arbeiten wir hier vor allem mit Content-Marketing auf den wichtigsten Social-Media-Kanälen, zum Beispiel LinkedIn, XING, YouTube, Instagram oder Facebook.
Natürlich können Sie mit einer geringen Selbstbeteiligung verschiedene Werbemittel für Ihre persönliche Mitgliederakquise vor Ort beziehen.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen das Programmpaket „Steuersoft“ kostenlos zur Verfügung. Gegen eine geringe Selbstbeteiligung bieten wir außerdem eine eigenständige Beratungsstellen-Homepage sowie Werbematerialien an.
Gebühren oder Startkapital werden bei der Eröffnung einer Beratungsstelle nicht fällig.
Über uns können Sie freiwillig das Programmpaket „Steuersoft“ beziehen. Wir bieten dabei eine Version zur lokalen Installation sowie eine Cloud-Version an.
Alternativ ist prinzipiell auch die Nutzung anderer Software-Produkte möglich.
Wir unterstützen unsere Beratungsstellen mit einer kostenlosen, digitalen Steuerhotline. Hier beantworten Steuerexperten Ihre Fragen und helfen bei Problemfällen. Die Hotline ist montags bis freitags besetzt, Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung.
Solche Fälle sind in unserer Satzung unter „§ 15 Haftungsausschluss, Haftpflichtversicherung“ geregelt. Während des Betriebs Ihrer Beratungsstelle verfügen Sie automatisch über eine kostenlose Haftpflichtversicherung ohne Eigenbeteiligung im Schadensfall.