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Lohn­steu­er­hil­fe in rund 1.200 Be­ra­tungs­stel­len!

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Beratungsstellensuche

NEU für Photovoltaikbetreiber!

Ab dem Veranlagungszeitraum 2022 dürfen wir auch Steuerpflichtige, die eine Photovoltaikanlage betreiben, in einkommensteuerlichen Angelegenheiten beraten! Voraussetzung dafür ist, dass die Photovoltaikanlage die Kriterien des § 3 Nr. 72 EStG erfüllt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem ausführlichen Steuertipp zu Photovoltaikanlagen.

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung

Wir beraten Sie in Lohnsteuerfragen und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft.

Unsere Leistungen rund um die Steuererklärung bieten wir für

  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Rentner
  • Pensionäre
  • Auszubildende 
  • Studenten

an (begrenzt nach § 4 Ziffer 11 StBerG).

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter Mitgliedschaft > Wer darf beraten werden?

Lohnsteuerhilfeverein - Was ist das?

Die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der nur von Organisationen verwendet werden darf, welche nach einem aufwendigen Prüfungsverfahren von der zuständigen Oberfinanzdirektion als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt worden sind.

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Steuersachen (Lohnsteuerhilfe) im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis für die eigenen Vereinsmitglieder. Details zur Beratungsbefugnis finden Sie in der Rubrik "Unsere Leistungen".

Lohnsteuerhilfe - Wie funktioniert das?

Da ein Lohnsteuerhilfeverein nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung, sondern nur nach dem Prinzip der Kostendeckung arbeitet, zahlt jedes Mitglied lediglich einen pauschalen, je nach seinem Einkommen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Damit sind sämtliche Leistungen abgegolten.

Die Beratungstätigkeiten für die Arbeitnehmer erfolgt in örtlichen Beratungsstellen. Jede Beratungsstelle hat einen verantwortlichen Beratungsstellenleiter, der hierzu von der zuständigen Oberfinanzdirektion persönlich bestellt werden muss. Hinsichtlich der Bestellung der Beratungsstellenleiter/innen gelten strenge persönliche als auch fachliche Anforderungen.


Haben Sie Fragen zu aktuellen Steuerthemen?

Viele Steu­er­pflich­ti­ge haben seit der Co­ro­na-Pan­de­mie spe­zi­el­le steu­er­li­che Fra­gen. Möch­ten Sie wis­sen, wie sich die Kurz­ar­beit auf Ihre Steu­er­er­klä­rung aus­wirkt? Oder wie Sie den Auf­wand für Ho­me­of­fice und Kin­der­be­treu­ung in Ihrer Steu­er­er­klä­rung ab­set­zen kön­nen? Gerne in­for­mie­ren wir Sie zu die­sen und vie­len wei­te­ren The­men und er­stel­len Ihre Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung. Unser Ziel ist Ihre größt­mög­li­che Steu­er­er­spar­nis!


Unsere Leistungen

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Sie in Lohnsteuerfragen. 

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Topaktuelle Steuertipps

Finden Sie hilfreiche Tipps und Neuigkeiten für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner zum Thema Steuern.

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Steuerhilfe-Checkliste

Schnell-Checkliste für die Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärung.

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Kosten & Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge in unserem Lohnsteuerhilfeverein sind sozial nach Einkommen gestaffelt.

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