Kindergeld: Ausbildung zum Rettungssanitäter ist keine Erstausbildung
Der BFH hat mit Urteil vom 22.04.2026, Az. III R 7/24 [LD1.1]entschieden, dass die Ausbildung zum Rettungssanitäter - trotz ihrer berufsqualifizierenden Wirkung - nicht als Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG gilt, da sie kürzer als ein Jahr dauert.










