Veräußerungsgewinn bei Grundstücksübertragung mit Übernahme von Schulden
Der BFH hat mit Urteil vom 11.03.2025, Az. IX R 17/24 entschieden, dass ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft vorliegt, wenn • ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen wird und • der neue Eigentümer die auf dem Grundstück lastenden Schulden übernimmt.