Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau? Das gilt bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses
Der BFH hat mit Urteil vom 12.08.2025, Az. IX R 24/24, entschieden, dass die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nicht zu gewähren ist, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Voraussetzung für die Steuerförderung ist vielmehr, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen geschaffen werden. Erforderlich dafür ist eine Vermehrung des vorhandenen Wohnungsbestands.










