Erstattung der Steuer für einen Verdienstausfallschaden ist einkommensteuerpflichtig
Der BFH hat mit Urteil vom 15.10.2024, Az. IX R 5/23 entschieden, dass die Einkommensteuer, die für den Ersatz eines Verdienstausfallschadens zu zahlen und dann vom Schädiger zu ersetzen ist, vom Geschädigten versteuert werden muss.