Instagram Facebook Xing Linkedin Youtube
Smart Navigation
Menü

Sie sind hier: Home > Leistungen > Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Lohnsteuerhilfeverein

Als staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein mit bundesweit über 1.200 örtlichen Beratungsstellen bieten wir insbesondere für

Arbeitnehmer, Beamte, Rentner

im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft folgende Leistungen an:

Komplette Erstellung und Hilfe bei der Einkommensteuererklärung

einschließlich

  • Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
  • kompletter Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
  • Überprüfung des Steuerbescheides
  • ggf. Einlegen von Einspruch bzw. Erhebung von Klage

sofern

  • nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt werden und/oder
  • Einkünfte vorliegen, bei denen die Einnahmen nach § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 des Einkommensteuergesetzes in voller Höhe steuerfrei sind und/oder
  • bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 18.000/36.000 EUR p.a. (Alleinstehende/Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.

Beratung und Antragsbearbeitung hinsichtlich

  • Eigenheimzulage mit Kinderzulage
  • Investitionszulage
  • Kindergeld
  • Lohnsteuerermäßigung
  • Freistellungsantrag
    (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
  • Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung

Beratung in steuerrechtlichen Fragen hinsichtlich

  • Alterseinkünftegesetz
  • Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Wohnungsbauprämie
  • "Riester-Rente"/"Wohn-Riester"
  • geringfügiger Beschäftigungen (Minijobs)
  • Wahl der richtigen Steuerklasse
  • Abgeltungssteuer
  • ausländischer Einkünfte (Doppelbesteuerungsabkommen)

Alle unsere Leistungen sind bereits durch den teilweise steuerlich abzugsfähigen Mitgliedsbeitrag abgegolten, so dass Sie unsere Leistungen das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten nutzen können.

Möchten auch Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen oder haben Sie Fragen, so wenden Sie sich bitte an Ihre/n nächste/n Beratungsstellenleiter/in.