Parteispenden steuerlich absetzen – so funktioniert‘s
Genau wie Spenden und Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke, sowie Sachspenden sind auch Zuwendungen an politische Parteien steuerlich absetzbar. Doch hier gibt es etwas zu beachten: Denn sie werden gleich auf zwei Arten steuerlich berücksichtigt - vorausgesetzt es handelt sich beim Begünstigten tatsächlich um eine politische Partei gem. § 2 des Parteiengesetzes.










