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Steuertipps > Steuerpflicht & Veranlagung > Häufige Fehler in der Steuererklärung

Häufige Fehler in der Steuererklärung

Die meisten Steuerpflichtigen beschäftigen sich - wenn überhaupt - nur einmal im Jahr mit der Steuererklärung. Umso größer ist dann natürlich das Risiko, wichtige Dinge zu übersehen oder zu vergessen. Oder es schleichen sich vermeidbare Fehler ein.

Zusätzlich erschwert wird das Ganze außerdem durch steuerliche Anpassungen und Neuerungen, die jedes Jahr für Änderungen bei den Einkommensteuerformularen sorgen.

 

Welche Stolperfallen es beim Erstellen der Steuererklärung gibt und welche Fehler am häufigsten passieren, das haben wir für Sie auf einen Blick zusammengestellt.

Abgabefrist der Steuererklärung verpassen

Wer die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung verpasst, riskiert die Festsetzung eines Verspätungszuschlags oder andere Sanktionen von Seiten des Finanzamts.

Welche Abgabefrist für Sie gilt, hängt davon ab, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind oder nicht.

 

Doch auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, kann sich eine freiwillige Abgabe lohnen. Denn besonders in diesem Fall ist oft mit einer Erstattung zu rechnen. Außerdem haben Sie für das Einreichen einer freiwilligen Steuererklärung vier Jahre Zeit.

 

Haushaltsnahe Aufwendungen vergessen

Die „klassischen“ Werbungskosten wie die Entfernungspauschale oder die Homeoffice-Pauschale haben viele Steuerpflichtige im Kopf, wenn es um den Ansatz in der Steuererklärung geht. Doch was gerne vergessen wird, ist der Ansatz der haushaltsnahen Aufwendungen, die fast jeder Wohneigentümer oder Mieter hat.

 

Hier geht es nicht nur um Kosten für Gartenpflege oder eine Putzkraft, die sich nicht jeder leisten kann und will, sondern vielmehr auch um die alltäglichen bzw. unvermeidbare Ausgaben wie beispielsweise den Kaminkehrer oder Handwerker, die für Reparaturen an Heizung oder Haus benötigt werden.

Was viele nicht wissen: Auch Mieter können diese Kosten absetzen, selbst wenn der Vermieter die Arbeiten beauftragt und die Rechnung beglichen hat. Denn der Vermieter legt diese Ausgaben mittels der Nebenkostenabrechnung wieder auf den Mieter um. Häufig sind darin Posten wie Hausmeister, Winterdienst oder Treppenhausreinigung enthalten. Die können dann in der Steuererklärung angesetzt werden.

 

Eintragung an falscher Stelle

Durch die jährlichen Anpassungen der Formulare ändern sich oft auch die Zeilennummern. So kann es passieren, dass Ausgaben versehentlich an der falschen Stelle eingetragen werden. Und was passiert dann?

Leider werden solche Angaben von der Finanzbehörde nicht in die korrekte Zeile umgetragen, sondern stattdessen ersatzlos gestrichen. Deshalb immer doppelt prüfen, ob auch alles an der richtigen Stelle steht!

 

Rechnungen bar bezahlen

Bei einigen Ausgaben ist es wichtig, dass sie per Banküberweisung gezahlt werden, da das Finanzamt eine Barzahlung nicht anerkennt. Dazu gehören beispielsweise die haushaltsnahen Aufwendungen, wie Kosten für Handwerker oder Schornsteinfeger, aber auch Kinderbetreuungskosten. Beispiele wären KiTa-Gebühren oder Kosten für eine Tagesmutter.

Mit einer Banküberweisung stellen Sie sicher, dass ein Nachweis über die Zahlung vorliegt und gegebenenfalls beim Finanzamt eingereicht werden kann.

 

Spenden vergessen

Wer regelmäßig spendet, hilft nicht nur anderen, sondern kann die Spenden auch in der Steuererklärung absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass die Spenden einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichenZweck dienen. Also dass die Organisation, an die das Geld geht, in eine dieser drei Kategorien fällt. Ob das der Fall ist, können Sie seit 2024 im Zuwendungsempfängerregister nachprüfen.

Grundsätzlich ist für den Ansatz von Spenden oder Mitgliedsbeiträgen eine Zuwendungsbestätigung notwendig. Allerdings nur, wenn die Zuwendungen 300 € übersteigen. Andernfalls genügt auch ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung der Bank.

 

Steuererklärung gar nicht abgeben

Der wohl größte und häufigste Fehler ist es, die Steuererklärung überhaupt nicht abzugeben. Viele, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, befassen sich erst gar nicht mit dem Thema Steuern und Steuererklärung und verschenken so bares Geld – oft im hohen dreistelligen Bereich!

Deshalb unbedingt zumindest prüfen, ob eine Erstattung zu erwarten ist und gegebenenfalls auch tatsächlich eine Steuererklärung einreichen.

 

Steuerbescheid nicht prüfen

Wenn das Erstellen der Steuererklärung erledigt und alles beim Finanzamt eingegangen ist, gibt es noch einen wichtigen Punkt zu beachten: Denn jeder dritte Steuerbescheid ist laut Schätzungen fehlerhaft – und zwar oft zum Nachteil des Steuerpflichtigen.

 

Deshalb unbedingt immer den Steuerbescheid gründlich auf Abweichungen zur abgegebenen Erklärung prüfen und gegebenenfalls beim Finanzamt nachhaken, warum andere Beträge veranlagt wurden.

 

Wenn Sie diese und andere Fehler bei Ihrer Einkommensteuererklärung vermeiden und in Sachen Steuer auf Nummer sich gehen wollen, holen Sie sich einfach Hilfe von Profis! Werden Sie jetzt Mitglied in unserem Lohnsteuerhilfeverein und lassen Sie sich den Stress der jährlichen Steuererklärung von einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe abnehmen! So sind mögliche Fehler kein Thema mehr und Sie sichern sich außerdem die maximal mögliche Steuerrückerstattung!

 

(Stand: 09.10.2025)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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