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Steuertipps für Rentner und Pensionäre

Wer glaubt, dass Renten grundsätzlich steuerfrei sind und daher auch keine Steuererklärung abgegeben werden muss, irrt sich leider. In den letzten Jahren sind die Renten kontinuierlich gestiegen, wodurch mehr und mehr Rentner steuerpflichtig wurden. Tatsächlich sind die meisten Renten steuerpflichtig – insbesondere die aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

 

Ren­ten aus der ge­setz­li­chen Ver­si­che­rung sind mit dem Be­steue­rungs­an­teil steu­er­pflich­tig!

Die überwiegende Zahl der Rentner bezieht eine gesetzliche Rente. Für Rentner, die bereits 2005 oder davor eine Rente bezogen haben, beträgt der Besteuerungsanteil nur 50 %. Der einmal festgelegte Rentenfreibetrag gilt lebenslang und erhöht sich auch dann nicht, wenn es Rentenerhöhungen gegeben hat. Die Rentenerhöhungen wirken sich dann steuerlich in vollem Umfang aus. Für Neurentner steigt dieser Besteuerungsanteil jedoch seitdem stetig. 

Im Rahmen der Diskussionen um die sogenannte Doppelbesteuerung der Renten haben sich seit dem Veranlagungszeitraum 2023 erneut einige Werte geändert. Der vollständige Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen wurde von 2025 auf 2023 vorgezogen. In der Folge hat sich auch bei der Rentenbesteuerung der prozentuale Besteuerungsanteil verschoben. Vor 2023 stieg er um 1,0 Prozentpunkte pro Rentenjahrgang, seit 2023 um 0,5 Prozentpunkte. Die aktuellen Werte sind der Tabelle zu entnehmen.

Jahr des Rentenbeginns

Besteuerungsanteil in %

2023

82,5

2024

83,0

2025

83,5

2026

84,0

2027

84,5

Ausschnitt aus der Tabelle gem. § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG

 

Davon wird pauschal ein Werbungskosten-Pauschbetrag i. H. v. 102 Euro abgezogen. Sollten jedoch höhere Werbungskosten (z.B. Steuerberatungskosten für die Anlage R) angefallen sein, können diese anstelle des Pauschbetrags angesetzt werden.

 

Wie werden Renten aus privaten Rentenversicherungsverträgen versteuert?

Haben Sie zusätzlich privat vorgesorgt und erhalten Renten z. B aus einem Riester-Vertrag oder einer Direktversicherung? Dann müssen die aus steuerfreien Beiträgen gespeisten Renten während der Auszahlung komplett versteuert werden. Erhalten Sie eine lebenslange Rente aus einer privat abgeschlossen Versicherung ohne staatliche Förderung, muss diese hingegen nur mit dem geringen Ertragsanteil versteuert werden. Der Ertragsanteil ist dabei abhängig vom Alter bei Zahlungsbeginn. Fließt die private Rente erstmals mit 65 oder 66 Jahren zu, sind nur 18 % steuerpflichtig.

 

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Bezieht der Rentner bzw. sein Ehegatte keinen Arbeitslohn/Versorgungsbezüge
(z. B. Pension/Betriebsrente) ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn die Summe der Einkünfte abzüglich des Altersentlastungsbetrag (Gesamtbetrag der Einkünfte) über dem Grundfreibetrag liegt.Dieser liegt 2025 bei 12.096 €, ab 2026 bei 12.348 €. Im Fall einer Zusammenveranlagung zweier Steuerpflichtiger verdoppeln sich diese Werte jeweils auf 24.192 € (2025) bzw. 24.696 € (2026). Wurde Arbeitslohn bzw. Versorgungsbezüge zusätzlich zur Rente bezogen, richtet sich die Abgabepflicht nach den allgemeinen für Arbeitnehmer geltenden Regelungen.

 

Sie können sich von der Abgabe der Steuererklärung befreien lassen!

Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unterhalb des geltenden Grundfreibeitrags (siehe oben), dann können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Sie bestätigt, dass ein Steuerpflichtiger grundsätzlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird und keine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben muss.

Detaillierte Informationen und Praxistipps rund um die Nichtveranlagungsbescheinigung – unter anderem zu Beantragung und Dauer der Gültigkeit – finden Sie auf einen Blick in unserem dazugehörigen Steuertipp.

 

Pensionen sind in vollem Umfang steuerpflichtig!

Als Pensionen werden Versorgungsbezüge aus einer früheren Beschäftigung im öffentlichen Dienst, als Beamter oder auch der privaten Wirtschaft (z. B. Betriebsrenten) bezeichnet, die vorwiegend als Ruhegehalt, Witwen-, Witwer- oder Waisengeld oder Unterhaltsbeitrag gezahlt werden. Pensionäre müssen ihre Versorgungsbezüge theoretisch voll versteuern, praktisch bleibt ein Freibetrag jedoch verschont. Für alle 2025 neu pensionierten Beamten liegt der Wert bei maximal 1.287 €, für 2026 sinkt er auf maximal 1.248 €.

 

Altersentlastungsbetrag – der Steuerfreibetrag für Rentner

Vom Altersentlastungsbetrag profitieren Steuerpflichtige, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben (§ 24a EStG). Die Bemessungsgrundlage setzt sich aus dem Arbeitslohn und der positiven Summe der übrigen Einkünfte zusammen. Seine Höhe errechnet sich nach einem bestimmten Prozentsatz, der abhängig ist vom Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Für 2025 liegt der Wert beispielsweise bei 13,2 %, maximal jedoch 627 €. Dieser Altersentlastungsbetrag mindert die zu versteuernde Summe der Einkünfte des betreffenden Steuerpflichtigen.

Alles Wissenswerte, Zahlen und Fakten rund um den Altersentlastungsbetrag lesen Sie in unserem ausführlichen Steuertipp.

 

(Stand: 31.03.2025)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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