Sie sind hier: Home > Steuertipps > Einzelansicht
DBA Niederlande – Deutschland: Welche Einnahmen wo besteuert werden
Ein Kurztrip nach Amsterdam, Einkaufen in Rotterdam, ein Besuch im Van-Gogh-Museum – dank dem Schengener Abkommen ist das alles problemlos und spontan möglich. Warum also nicht eventuell auch einen Job in den Niederlanden annehmen? Oder Wohneigentum im Nachbarland vermieten? So einfach wie sich das alles anhört, ist es leider trotzdem nicht.
Denn schnell kommt die Frage auf, ob solche ausländischen Einkünfte versteuert werden müssen. Und wenn ja, in welchem Land?
Bei der Klärung hilft das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den Niederlanden. Hierin ist festgelegt, welches Land bei welchen Einkünften das Besteuerungsrecht hat.
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zählen Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen. Bezieht ein Deutscher Einnahmen dieser Art aus den Niederlanden, muss geklärt werden, wo sie versteuert werden müssen. Neben der grundsätzlichen Regelung gibt es auch einige Besonderheiten.
Für gewöhnlich muss ein deutscher Bürger seine Löhne oder Gehälter aus einer Tätigkeit in den Niederlanden im Tätigkeitsstaat versteuern
Gem. Artikel 14 Abs. 2 sind die niederländischen Einkünfte aber in Deutschland zu versteuern, wenn die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen:
- Der Arbeitnehmer hält sich in den Niederlanden insgesamt nicht länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt und endet, auf und
- die Vergütungen werden von einem Arbeitgeber gezahlt, der nicht in den Niederlanden ansässig ist und
- die Vergütungen werden nicht von einer Betriebsstätte getragen, die der Arbeitgeber in den Niederlanden hat.
Sonderfälle: Einkünfte als Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsmitglied, aus dem öffentlichen Dienst, als Gastprofessor und Lehrer oder als Student
Handelt es sich bei den Zahlungen aus den Niederlanden um die Vergütung von deutschen Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsmitgliedern, können diese in den Niederlanden besteuert werden.
Wenn ein Deutscher Vergütungen aus dem öffentlichen Dienst in den Niederlanden bezieht, sind diese grundsätzlich in den Niederlanden zu versteuern. Eine Besteuerung in Deutschland ist nur möglich, wenn der Dienst
- für den niederländischen Staat
- von einer in Deutschland ansässigen Person in Deutschland geleistet wird und
- der Leistende deutscher Staatsangehöriger ist oder nicht ausschließlich deshalb in Deutschland ansässig geworden ist, um die Dienste zu leisten.
Ein weiterer Sonderfall ist die Bezahlung von aus Deutschland stammenden Lehrern oder Professoren, die in den Niederlanden tätig sind. Wenn sie sich für Lehr- oder Forschungsarbeiten nicht länger als 2 Jahre im Nachbarland aufhalten, werden die Einnahmen in Deutschland versteuert, soweit sie aus Deutschland stammen.
Hinweis: Das gilt nicht, wenn die Forschung auf privaten Interessen beruht.
Und was gilt für Studenten, Lehrlinge oder Praktikanten? Trifft das DBA auch für sie eine Sonderregelung? Ja. Zahlungen, die ein Student, Praktikant oder Lehrling, der sich in den Niederlanden ausschließlich zum Studium oder zur Ausbildung aufhält und der in Deutschland ansässig ist oder dort unmittelbar vor der Einreise in die Niederlande ansässig war, für seinen Unterhalt, sein Studium oder seine Ausbildung erhält, dürfen in den Niederlanden nicht besteuert werden, wenn diese Zahlungen aus Quellen außerhalb der Niederlande stammen (Artikel 20).
Einkünfte aus Renten und Ruhegehältern
Renten, die eine in Deutschland lebende Person aus den Niederlanden erhält, sind grundsätzlich nur in Deutschland zu versteuern. Abweichend davon würde auch den Niederlanden das Besteuerungsrecht zustehen, wenn die Bruttobeträge der Renen 15.000 € übersteigen.
Hinweis: Zum 01.01.2023 hat sich bezüglich mancher Leistungen eine Änderung ergeben. Erhalten Einwohner Deutschlands eine WIA- oder WAO-Leistung oder eine WAZ-Leistung vom UWV aus den Niederlanden, so werden diese unabhängig von ihrer Höhe ab dem 01.01.2023 in den Niederlanden besteuert.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Die Vermietung von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen im Ausland wird bei Deutschen immer beliebter. Doch wo sind die Einnahmen aus der Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung in den Niederlanden zu versteuern? Gemäß Artikel 6 sind Einkünfte aus der Vermietung von unbeweglichen Vermögen dort zu versteuern, wo das Vermögen liegt, also in den Niederlanden.
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Kapitaleinkünfte aus dem Ausland sind für Deutsche inzwischen längst keine Seltenheit mehr.
Zahlt eine niederländische Gesellschaft Dividenden an eine in Deutschland ansässige Person, werden die Einnahmen auch hier versteuert. In Deutschland sind 15 % der Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer anrechenbar.
Anders verhält es sich dagegen mit der steuerlichen Behandlung von Zinsen. Sie müssen dort versteuert werden, wo der Empfänger lebt. Erhält demnach eine in Deutschland lebende Person Zinserträge aus den Niederlanden, müssen diese in Deutschland versteuert werden.
(Stand: 30.09.2024)
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen redaktionellen Text des Redaktionsteams. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein. Eine Beratungsleistung im konkreten Fall findet nur im Rahmen einer Mitgliedschaft innerhalb der Beratungsbefugnis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.
Rund 1.200 Beratungsstellen bundesweit
Finden Sie Ihre persönliche Lohnsteuerhilfe-Beratungsstelle vor Ort!