Noch kein Steuerabzug für Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage
Der BFH hat mit Urteil vom 14.01.2025, Az. IX R 19/24 entschieden, dass Leistungen eines Wohnungseigentümers – beispielsweise im Rahmen der monatlichen Hausgeldzahlungen – steuerlich im Zeitpunkt der Einzahlung noch nicht abziehbar sind. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung liegen Werbungskosten erst dann vor, wenn aus der Rücklage Mittel zur Zahlung von Erhaltungsaufwendungen entnommen werden.










