Vorteilsminderung bei 1 %-Regelung
Der BFH hat mit Urteil vom 18.06.2024, Az. VIII R 32/20 entschieden, dass nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern können, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und daher von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wären.










