Nachträgliche Schuldzinsen – Änderung der Rechtsprechung
Der BFH hat in seinem Urteil vom 08.04.2014 , IX R 45/13, Folgendes entschieden: Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus V+V genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach einer nicht steuerbaren Veräußerung (nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist) der Immobilie grds. weiter als (nachträgliche) Werbungskosten…

