Motorschaden - Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale
Durch die Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten entstehen. Dies gilt z.B. auch für die Kosten eines Austauschmotors anlässlich eines Motorschadens auf einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte oder einer Familienheimfahrt, BMF-Schreiben vom 31.10.2013.