Vereinnahmung und Verausgabung | Einkommensteuer
In § 11 EStG wird der für die Besteuerung sehr relevante Zeitpunkt des Zu-/Abflusses von Einnahmen und Ausgaben geregelt. Da der Veranlagungszeitraum für die Einkommensteuererklärung ein Kalenderjahr umfasst, ist eine grundsätzliche Regelung zur Zeitpunktbestimmung notwendig.










