Kosten der Unterbringung in einer Pflege-WG mindern die Einkommensteuer
Das Finanzgericht Köln hat mit Urteil vom 30.09.2020, Az. 3 K 1858/18, entschieden, dass Aufwendungen für die Unterbringung in einer Pflege-WG steuermindernde außergewöhnliche Belastungen sind.










