Wichtige Hinweise zur Einkommensteuer
Der BFH hat seine strenge Auffassung nun mit mehreren Urteilen bestätigt. Schon mit dem Beschluss des Großen Senats (Az. 1/14) wurde entschieden, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht steuerlich anerkannt werden, wenn der Raum zu einem erheblichen Teil privat genutzt wird. Nicht abzugsfähig sind daher Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der mit einem nicht unerheblichen Teil seiner…



