BMF-Schreiben vom 20.10.2017 - Anschaffungsnaher Aufwand - Anwendung der geänderten Rechtsprechung
In drei Urteilen vom 14.06.2016, IX R 25/14, IX R 15/15, IX R 22/15, hatte der BFH seine Rechtsprechung geändert. Das BMF hat in seinem Schreiben vom 20.10.2017 eine Übergangsregelung getroffen. Danach sind die Urteile allgemein anzuwenden. Soweit die neue BFH-Rechtsprechung sich negativ auswirkt, wird zudem eine Übergangsregelung geschaffen. Danach sind die obigen Grundsätze auf Antrag nur auf Sachverhalte anzuwenden, bei denen …









