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Einspruch an das falsche Finanzamt geschickt?
Erfolgt der Einspruch rechtzeitig trotz des unzuständigen Finanzamts?
Nach Auffassung der Richter des FG Köln und der Richter des FG Baden-Württemberg ist der Einwurf einer Steuererklärung eines steuerlich nicht beratenen Steuerpflichtigen am letzten Tag der Antragsfrist selbst dann fristwahrend, wenn er beim unzuständigen Finanzamt erfolgt. Hiergegen wurde Revision vor dem BFH eingelegt.
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.; Az. der Revision: VI R 41/17; FG Köln, Urteile vom 23.05.2017 , Az. der Rev.: Az. VI R 37/17 und VI R 38/17.
(Stand: 09.11.2017)
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