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Steuertipps > Rechtsprechung & Gesetzgebung > Einspruch an das falsche Finanzamt geschickt? Erfolgt der Einspruch rechtzeitig trotz des unzuständigen Finanzamts?

Einspruch an das falsche Finanzamt geschickt?

Er­folgt der Ein­spruch recht­zei­tig trotz des un­zu­stän­di­gen Fi­nanz­amts? 

Nach Auf­fas­sung der Rich­ter des FG Köln und der Rich­ter des FG Ba­den-Würt­tem­berg ist der Ein­wurf einer Steu­er­er­klä­rung eines steu­er­lich nicht be­ra­te­nen Steu­er­pflich­ti­gen am letz­ten Tag der An­trags­frist selbst dann frist­wah­rend, wenn er beim un­zu­stän­di­gen Fi­nanz­amt er­folgt. Hier­ge­gen wurde Re­vi­si­on vor dem BFH ein­ge­legt.

FG Ba­den-Würt­tem­berg, Ur­teil vom 04.05.; Az. der Re­vi­si­on: VI R 41/17; FG Köln, Ur­tei­le vom 23.05.2017 , Az. der Rev.: Az. VI R 37/17 und VI R 38/17.

(Stand: 09.11.2017)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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