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Steuertipps > Wohnen & Vermietung > Nach der Fertigstellung eines Neubaus – Welche Handwerkerleistungen sind begünstigt?

Nach der Fertigstellung eines Neubaus – Welche Handwerkerleistungen sind begünstigt?

Die Rich­ter des FG Ber­lin-Bran­den­burg fäll­ten am 07.11.2017, 6 K 6199/16, ein re­strik­ti­ves Ur­teil:

Weder

  • die erst­ma­li­ge An­brin­gung eines Au­ßen­put­zes an einem Neu­bau noch
  • die erst­ma­li­ge Pflas­te­rung einer Ein­fahrt bzw. Ter­ras­se, die Er­rich­tung einer Zau­nan­la­ge oder
  • das Legen des Roll­ra­sens

im engen zeit­li­chen Zu­sam­men­hang mit der Er­rich­tung des Neu­baus stel­len nach § 35a Abs. 3 EStG be­güns­tig­te Hand­wer­ker­leis­tun­gen dar.

Hier­ge­gen ist nun eine Re­vi­si­ons­ver­fah­ren vor dem BFH an­hän­gig: Az. VI R 53/17

(Stand: 08.02.2018)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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