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Steuertipps > Rechtsprechung & Gesetzgebung > Wichtige Änderungen ab dem 01.01.2018

Wichtige Änderungen ab dem 01.01.2018

Der Kin­der­geld­an­trag konn­te bis ein­schließ­lich 2017 für bis zu vier Jahre rück­wir­kend ge­stellt wer­den. Ab dem 01.01.2018 gilt die ver­kürz­te Frist von 6 Mo­na­ten.

Das Kin­der­geld und der Frei­be­trag für Kin­der er­hö­hen sich ab 2018. Das Kin­der­geld für das erste und zwei­te Kind be­trägt dann 194 Euro, für das drit­te Kind 200 Euro und für das vier­te und jedes wei­te­re Kind je 225 Euro. Der Frei­be­trag für Kin­der be­trägt 2.394 Euro.

Ge­ring­wer­ti­ge Wirt­schafts­gü­ter: Die Wert­gren­ze von bis­her netto 400 Euro wird zum 01.01.2018 auf 800 Euro netto ver­dop­pelt. Es lohnt sich die An­schaf­fun­gen ins Fol­ge­jahr zu ver­schie­ben.

Die Grund­zu­la­ge für Ries­ter­ver­trä­ge steigt von 154 Euro auf 175 Euro. Es ist somit wich­tig, jähr­lich die Höhe der Ein­zah­lun­gen zu prü­fen, damit die Zu­la­gen nicht ge­kürzt wer­den.

Der Un­ter­halts­höchst­be­trag steigt ab 2018 auf 9 .000 Euro.

(Stand: 12.12.2017)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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