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Steuertipps > Gesundheit & Leben > Beide Ehepartner leben im Pflegeheim - Haushaltsersparnis zweimal abziehen!

Beide Ehepartner leben im Pflegeheim - Haushaltsersparnis zweimal abziehen!

BFH hat in sei­nem Ur­teil vom 04.10.2017, Az.: VI R 22/16; ver­öf­fent­licht am 06.12.2017 über den An­satz der Haus­halts­er­spar­nis ent­schie­den.

Sind beide Ehe­gat­ten krank­heits­be­dingt in einem Al­ten- und Pfle­ge­heim un­ter­ge­bracht, ist für jeden der Ehe­gat­ten eine Haus­halts­er­spar­nis an­zu­set­zen.

(Stand: 11.01.2018)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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