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Beide Ehepartner leben im Pflegeheim - Haushaltsersparnis zweimal abziehen!
BFH hat in seinem Urteil vom 04.10.2017, Az.: VI R 22/16; veröffentlicht am 06.12.2017 über den Ansatz der Haushaltsersparnis entschieden.
Sind beide Ehegatten krankheitsbedingt in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht, ist für jeden der Ehegatten eine Haushaltsersparnis anzusetzen.
(Stand: 11.01.2018)
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