Steuerliche Behandlung der Mütterrente
Nach der gesetzlichen Neuregelung Rentenreformgesetzes vom Mai dieses Jahres erhalten viele Frauen ab 01.07.2014 deshalb höhere Renten, weil Kindererziehungszeiten in größerem Umfang angerechnet werden (sogen. Mütterrente). Die Mütterrente gilt als Zuschlag nach dem Sozialgesetzbuch und ist Teil einer Leibrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird nach § 22 Einkommensteuergesetz mit einem vom Rentenbeginn abhängigen…


