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Motorschaden - Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale
(Stand: 09.07.2014)
- Durch die Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten entstehen. Dies gilt z.B. auch für die Kosten eines Austauschmotors anlässlich eines Motorschadens auf einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte oder einer Familienheimfahrt, BMF-Schreiben vom 31.10.2013.
- Strittig war nun, ob Reparaturaufwendungen infolge der Falschbetankung eines PKW auf der Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten abziehbar sind.
- Der BFH entschied in seinem Urteil vom 20.03.2014, VI R 29/13, dass diese Reparaturkosten nicht abzugsfähig sind.
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