Besuchskosten einer Kunstlehrerin für Kunstausstellungen und Vernissagen keine Werbungskosten
Die Kosten einer Oberstudienrätin für Besuche von Kunstausstellungen und Vernissagen können grundsätzlich nicht (auch nicht anteilig) im Rahmen ihrer Tätigkeit als Lehrerin für Bildende Kunst als Werbungskosten berücksichtigen werden (Urteils des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19.02.2016 - 13 K 2981/13; Revision nicht zugelassen). Kulturelle Veranstaltungen dieser Art werden auch von einem breiten interessierten Publikum…

