Meisterbonus mindert die Werbungskosten nicht – keine Anwendung des § 3c Abs.1 EStG
LfSt Bayern, 06.07.2016, S 2324.2.1 - 262/6 St 32 Seit dem 01.09.2013 erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss einen Meisterbonus in Höhe von 1.000 EUR. Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung regeln die Einzelheiten für Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche...









