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Steuertipps > Beruf & Ausbildung > Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren – BMF-„Startschreiben“

Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren – BMF-„Startschreiben“

(Stand: 11.06.2015)

Gemäß § 52 Abs. 37 EStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.10.2009 (BGBl. I 2009, S. 3366) legte das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 21.05.2015 (Az. IV C 5 -S 2365/15/10001) den 01.10.2015 als Starttermin für die zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren nach § 39a Einkommensteuergesetz (EStG) zur erstmaligen Anwendung ab dem Kalenderjahr 2016 fest.

Ab diesem Zeitpunkt können Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags nach § 39a EStG für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit Wirkung ab dem 01.01.2016 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen.

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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