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Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren – BMF-„Startschreiben“
(Stand: 11.06.2015)
Gemäß § 52 Abs. 37 EStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.10.2009 (BGBl. I 2009, S. 3366) legte das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 21.05.2015 (Az. IV C 5 -S 2365/15/10001) den 01.10.2015 als Starttermin für die zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren nach § 39a Einkommensteuergesetz (EStG) zur erstmaligen Anwendung ab dem Kalenderjahr 2016 fest.
Ab diesem Zeitpunkt können Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags nach § 39a EStG für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit Wirkung ab dem 01.01.2016 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen.
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen redaktionellen Text des Redaktionsteams. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein. Eine Beratungsleistung im konkreten Fall findet nur im Rahmen einer Mitgliedschaft innerhalb der Beratungsbefugnis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.