Studenten - Verlustfeststellung für 7 Jahre rückwirkend
Die Richter des BFH haben in Ihrem Urteil vom 13.01.2015, Az.: IX R 22/14, entschieden, dass steuerliche Verluste auch noch sieben Jahre rückwirkend festgestellt werden können, sofern für das betreffende Jahr kein Steuerbescheid ergangen ist. Das Urteil kommt insbesondere Steuerpflichtigen zugute, die nachträglich Ausgaben für ihre Erstausbildung und/ oder Zweitausbildung geltend machen wollen. Die Frage, ob diese Kosten für die…