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Steuertipps > Beruf & Ausbildung > Verpflegungsmehraufwendungen in Wegverlegungsfällen?

Verpflegungsmehraufwendungen in Wegverlegungsfällen?

(Stand: 15.04.2013)

  • Nach Ansicht des FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 09.01.2013 - 15 K 318/12 E, können Mehraufwendungen für Verpflegung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch in sog. Wegverlegungsfällen für die ersten drei Monate nach Verlegung des Haupthausstandes berücksichtigt werden.
  • Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er wohnte bereits mehrere Jahre am Beschäftigungsort. Nach seiner Heirat verlagerte er zusammen mit seiner Frau den Familienwohnsitz. Die Wohnung am Beschäftigungsort behielt der Kläger als Zweitwohnung bei. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung machte der Kläger für die ersten drei Monate nach dem Umzug Verpflegungsmehraufwendungen im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung geltend. Das Finanzamt versagte den Werbungskostenabzug. Der Kläger habe bereits vor Begründung der doppelten Haushaltsführung am Beschäftigungsort gewohnt - damit sei die Dreimonatsfrist bei Wegverlegung des Familienwohnsitzes bereits abgelaufen
  • Die Finanzverwaltung hat nun gegen dieses Urteil Revision beim BFH eingelegt - Aktz. VI R 7/13

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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