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Steuertipps > Beruf & Ausbildung > Arbeit zwischen Abitur/Studium m. unbegrenztem Verdienst möglich

Arbeit zwischen Abitur/Studium m. unbegrenztem Verdienst möglich

(Stand: 07.09.2012)

Nach neuer Rechtslage ab 2012 spielt das Einkommen und die Einkommensgrenze keine Rolle mehr. Das bedeutet, dass Kinder im Ferienjob beliebig viel verdienen dürfen - und die Eltern weiterhin das Kindergeld erhalten.

Das Kindergeld wird allerdings nur dann weitergezahlt, wenn die Übergangszeit zwischen Abitur und Studien- oder Ausbildungsbeginn nicht länger als vier volle Kalendermonate dauert. Sollte diese Viermonatsfrist überschritten werden, entfällt auch die Begünstigung für die ersten vier Monate.

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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