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Steuertipps > Beruf & Ausbildung > Wechsel von der Pauschalmethode zur Fahrtenbuchmethode

Wechsel von der Pauschalmethode zur Fahrtenbuchmethode

(Stand: 20.08.2012)

  • Die Richter des FG Münster haben in ihrem Urteil vom 27.04.2012 - 4 K 3589/09 E entschieden, dass ein Fahrtenbuch nicht mehr ordnungsgemäß ist, wenn mit seiner Führung - nach vorheriger Anwendung der 1%-Regel - erst innerhalb eines Jahres begonnen wird.
    Das Gericht hatte die Revision zugelassen. Diese ist nun unter dem Az. VI R 35/12 beim BFH anhängig.
  • Ein Fahrtenbuch ist nur dann ordnungsgemäß, wenn es für einen repräsentativen Zeitraum von mindestens einem Jahr geführt wird. Ein monatlicher Wechsel zwischen der Fahrtenbuch- und der Pauschalwertmethode widerspricht dem Vereinfachungs- und Typisierungsgedanken der gesetzlichen Regelung in § 8 Abs. 2 EStG. Eine monatlich wechselnde Fahrtenbuchführung birgt eine erhöhte Manipulationsgefahr und ist für die Finanzverwaltung nur schwer überprüfbar. Aus diesen Gründen sind die persönlichen Lebensumstände des Klägers nicht zu berücksichtigen.

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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