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Häufig gestellte Fragen

zur Mitgliedschaft



Die Beratungsbefugnis regelt, für welche Personen und in welchem Umfang ein Lohnsteuerhilfeverein tätig werden kann. Geregelt wird die Beratungsbefugnis im § 4 Ziffer 11 des StGB.

 

Nein, leider darf ein Lohnsteuerhilfeverein für Personen oder Unternehmen mit Einkunftsarten aus selbständiger Arbeit nicht tätig werden.

Ja, Sie können bei uns Mitglied werden, wenn Ihre Photovoltaikanlage gemäß § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei ist. Das bedeutet, Ihre PV-Anlage darf maximal eine Gesamtbruttoleistung von 30 kW (peak) aufweisen, wenn Sie diese auf, an oder in Ihrem Einfamilienhaus installiert haben. Sollte die PV-Anlage auf, an oder in einem sonstigen Gebäude angebracht sein, so darf die maximale Leistung nur 15 kW (peak) je Wohneinheit betragen. Die Summe ist außerdem auf insgesamt 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigen begrenzt.

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, unterstützen Sie bei der Erstellung notwendiger Unterlagen und übernehmen die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt. Bei Bedarf kümmern wir uns auch um Einsprüche oder Klagen. Außerdem beraten wir Sie ganzjährig zu steuerrechtlichen Fragen, und helfen Ihnen bei der Bearbeitung von Anträgen (z. B. Kindergeld, Eigenheimzulage, …) sofern diese innerhalb unserer Beratungsbefugnis liegen. Hier finden Sie eine ausführliche Auflistung unserer Leistungen.

Wählen Sie zunächst eine passende Lohnsteuerhilfe-Beratungsstelle in Ihrer Nähe, zu der Sie gerne vorab per E-Mail oder telefonisch Kontakt aufnehmen können. Der Beratungsstellenleiter erklärt Ihnen gerne noch einmal den genauen Ablauf, ermittelt ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag und teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie zum persönlichen Termin mitbringen sollen. Nachdem Sie unsere Beitrittserklärung unterzeichnet haben, können Sie alle unsere Leistungen das ganze Jahr über in Zusammenarbeit mit Ihrem persönlichen Berater nutzen.

Ja, es werden einmalig 12 Euro fällig.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag staffelt sich gemäß unserer Beitragsordnung und beginnt bei 54 Euro in der niedrigsten Beitragsklasse. Die Bemessungsgrundlage setzt sich aus allen steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen des betreffenden Besteuerungsjahres zusammen. Im Eintrittsjahr kommt die Aufnahmegebühr in Höhe von 12 Euro hinzu.

Nein, in diesem Fall wird ein gemeinsamer Jahresbeitrag gemäß Beitragsordnung berechnet. Hierzu werden alle relevanten Einnahmen der Ehegatten aus dem betreffenden Besteuerungsjahr zusammengerechnet und daraus die entsprechende Beitragsklasse gebildet.

Nein, der Mitgliedsbeitrag ist jeweils als Gesamtbetrag fällig.

Notwendig sind eine Ausweiskopie und der Steuerbescheid/die Steuererklärung des Vorjahres. Steuerlich geltend machen kann Ihr Berater für Sie persönliche Aufwendungen wie beispielsweise Handwerkerleistungen, Versicherungsbeiträge, Betreuungs- und Krankheitskosten oder Nebenkostenabrechnungen. Dafür benötigt er die entsprechenden Belege. Eine ausführliche Übersicht finden Sie in unserer Steuer-Checkliste.

Ja, ein Wechsel der Beratungsstelle ist möglich. Berater in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Beratungsstellensuche. Gerne können Sie auch unsere Vereinszentrale per Kontaktformular kontaktieren.

Nein, wenn Sie umziehen, können Sie Ihren bisherigen Berater gerne beibehalten. Der Wechsel zu einem Ansprechpartner in Ihrer Nähe ist natürlich auch jederzeit möglich.

Da einige unserer Berater nebenberuflich für uns tätig sind, sind diese persönlich nicht den ganzen Tag über erreichbar. Sollten Sie Ihren Berater telefonisch nicht erreichen können, kontaktieren Sie ihn gerne per Mail. Sollten Sie keine zeitnahe Antwort erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die angegebenen Kontaktdaten unserer Vereinszentrale.

Ja, beim nächsten Termin mit Ihrer Beratungsstelle kann der Mitgliedsbeitrag für das kommende Jahr überprüft werden, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen. Auf Grundlage der Neuberechnung erfolgt dann entweder eine Nachzahlung oder eine Gutschrift über die Differenz zwischen den Beitragsklassen.

Ja, der Beitrag ist steuerlich absetzbar. Ihr Berater kann die Kosten bei der Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärung vollumfänglich geltend machen.

Änderungen Ihrer personenbezogenen Daten könne Sie uns gerne unter Angabe Ihrer persönlichen Mitgliedsnummer per Kontaktformular oder per E-Mail an info@steuerverbund.de mitteilen. Sie können die Änderung auch Ihrem zuständigen Berater mitteilen, er oder sie wird diese an unsere Vereinszentrale weiterleiten.

Ihre persönliche Mitgliedsnummer finden Sie auf der Beitrittserklärung sowie im gesamten Schriftverkehr mit uns. Außerdem wird sie als Verwendungszweck bei der Abbuchung des Mitgliedsbeitrags angegeben.

Ein Austritt ist jeweils zum Ende eines jeden Geschäftsjahres möglich. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss der Vereinszentrale spätestens drei Monate vor Jahresende schriftlich vorliegen, also spätestens am 30.09. Die Kündigung kann per Mail, Fax, Post oder über das Kontaktformular auf unserer Internetseite erfolgen. Das Mitglied erhält daraufhin eine schriftliche Kündigungsbestätigung per Post.