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Steuertipps > Beruf & Ausbildung > Bewerbungskosten pauschal 100 Euro

Bewerbungskosten pauschal 100 Euro

(Stand: 03.01.2015)

  • Das FG Köln hat in seinem Urteil vom 16.01.2013, 3 K 2008/07, EFG 2014 S. 451 bei einem Diplomkaufmann neben seinen nachgewiesenen Inseratskosten zusätzlich pauschal 100 Euro für Material- und Fahrtkosten für seine Bewerbungen als angestellter Steuerberater anerkannt.
  • Nun muss der BFH darüber entscheiden - Az. der Revision: VIII R 64/13.

 

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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