Computer und Software haben wie jedes andere Arbeitsmittel, das einem natürlichen Verschleiß unterliegt, eine bestimmte Nutzungsdauer. Festgelegt wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von der Finanzverwaltung.
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Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 14.05.2020, Az. VI R 3/18 entschieden, dass Studierende Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Auslandsemesters als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen können, wenn sie bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben.
Erste Tätigkeitsstätte bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme
Als erste Tätigkeitsstätte gilt nach der „Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts zum Veranlagungszeitraum 2014“ auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.
Da aufgrund des Ausbruchs der Covid-19-Pandemie Grenzpendler vermehrt ihrer Tätigkeit im Home-Office nachgehen, kann dies auch zu steuerlichen Folgen führen.
Home-Office – Wann können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden?
Derzeit müssen aufgrund der Corona-Krise immer mehr Arbeitnehmer ihre Tätigkeit im Home-Office ausüben. Für viele stellt sich nun die Frage, ob sie die Aufwendungen hierfür geltend machen können.
Steuerfreie Erstattung für außergewöhnliche Betreuungsleistungen
Viele Arbeitnehmer stellen sich derzeit die Frage, ob sie Aufwendungen für außergewöhnliche Betreuungsleistungen, die aufgrund der Corona-Krise für pflegebedürftige Angehörige oder Kinder entstehen, steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet bekommen können.
Steuerfreie Sonderzahlungen für Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Krise
Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 werden steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt.
Feuerwehrmann hat keine „erste Tätigkeitsstätte“
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste darüber entscheiden, ob ein Feuerwehrmann, der aufgrund seines Arbeitsvertrags verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, eine erste Tätigkeitsstätte hat.
Verpflegungsmehraufwendungen für Auslandsreisen ab 2020
Das BMF hat mit Schreiben vom 15.11.2019 – IV C 5 – S 2353/19/10010:001 – die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für berufliche und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 01.01.2020 veröffentlicht.
BFH bestätigt neues Reisekostenrecht in mehreren Urteilen
Ein Polizeibeamter im Einsatz- und Streifendienst hat an dem ihm zugeordneten Dienstsitz, an dem er arbeitstäglich zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen hat, eine erste Tätigkeitsstätte; das neue Reisekostenrecht ist verfassungsmäßig.