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Verpflegungsmehraufwendungen für Auslandsreisen ab 2020

Das BMF hat mit Schreiben vom 15.11.2019 – IV C 5 – S 2353/19/10010:001 – die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für berufliche und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 01.01.2020 veröffentlicht.
Es ergaben sich Änderungen für folgende Länder:
Äthiopien, Angola, Argentinien, Armenien, Bangladesch, Benin, Bosnien und Herzegowina, Brunei, Bulgarien, Burkina Faso, Estland, Gabun, Indien, Indonesien, Israel, Japan, Katar, Kirgistan, Columbien, Kongo, Korea, Kroatien, Lettland, Litauen, Mali, Malta, Mexiko, Namibia, Niederlande, Nigeria, Pakistan, Peru, Sudan, Taiwan, Togo, Türkei, Uganda, Ukraine, Uruguay, Usbekistan, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate.
(Stand: 05.02.2020)
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