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Home-Office – Wann können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden?

Der­zeit müs­sen auf­grund der Co­ro­na-Kri­se immer mehr Ar­beit­neh­mer ihre Tä­tig­keit im Ho­me-Of­fice aus­üben.

Für viele stellt sich nun die Frage, ob sie die Auf­wen­dun­gen hier­für gel­tend ma­chen kön­nen.

Häus­li­ches Ar­beits­zim­mer durch Co­ro­na-Kri­se:

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Fi­nan­zen nimmt hier­zu in Ihren ver­öf­fent­li­chen FAQ vom 01.04.2020 zur Ab­zieh­bar­keit von Auf­wen­dun­gen für ein häus­li­ches Ar­beits­zim­mer auf­grund der Co­ro­na-Kri­se wie folgt Stel­lung:

 

„Grund­sätz­lich sind die Auf­wen­dun­gen für ein häus­li­ches Ar­beits­zim­mer nicht ab­zugs­fä­hig. Aus­nahms­wei­se ist der Abzug zu­läs­sig, wenn das häus­li­che Ar­beits­zim­mer den Mit­tel­punkt der ge­sam­ten be­trieb­li­chen und be­ruf­li­chen Be­tä­ti­gung bil­det. Die Frage der Ab­zieh­bar­keit sol­cher Auf­wen­dun­gen kann erst im Rah­men der Ver­an­la­gung er­klärt wer­den."

Da die Steu­er­pflich­ti­gen hier mög­li­cher­wei­se nur für einen be­stimm­ten Zeit­raum im Ho­me-Of­fice ein­ge­setzt wer­den, kön­nen in der Steu­er­er­klä­rung für 2020 vor­aus­sicht­lich auch nur die Kos­ten für die­sen Zeit­raum an­tei­lig gel­tend ge­macht wer­den.

Ar­beit­neh­mer soll­ten daher be­reits jetzt für die Ver­an­la­gung 2020 aus­rei­chend Be­le­ge und Nach­wei­se für die Zeit des Ho­me-Of­fice sor­gen:

  • Nach­weis des Ar­beit­ge­bers über die Not­wen­dig­keit des Ar­beits­zim­mers und Be­stä­ti­gung des ge­nau­en Zeit­raums
  • Rech­nun­gen für alle Ar­beits­mit­tel, die für das Ho­me-Of­fice ge­braucht wur­den, so­fern nicht er­stat­tet
  • Auf­zeich­nun­gen über die ge­nau­en Ar­beits­zei­ten

Update vom 24.03.2023: Lesen Sie hierzu auch unseren Steuertipp „Steuerentlastungen durch Home-Office-Pauschale“

(Stand: 07.04.2020)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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