Ist der Gesamthafen Hamburg ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet?
Das Finanzgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 30.08.2016 - 2 K 218/15 entschieden, dass Arbeiter des Gesamthafenbetriebs Hamburg mit ihren Einsätzen auf dem Hafengelände in einem "weiträumigen Tätigkeitsgebiet" tätig sind, sodass sie ihre Pendelfahrten zwischen Wohnung und dem nächstgelegenen Hafenzugang nur mit der Entfernungspauschale abziehen können (statt Reisekostenabzug). Hiergegen wurde nun Revision eingelegt: Az.: VI R …










