Einbauküche – Änderung der Rechtsprechung – Abschreibung über 10 Jahre
Der BFH hat in seinem Urteil vom 03.08.2016, IX R 14/15, seine Rechtsprechung zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung geändert. In der Vergangenheit wurde die in einer Einbauküche eingebaute Spüle als Gebäudebestandteil angesehen. Dies galt nach regional ggf. unterschiedlicher Verkehrsauffassung auch für den Küchenherd. Danach waren Aufwendungen für die Erneuerung dieser …




