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Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung – mit uns behalten Sie den Überblick!
Alle Jahre wieder rückt, zum Leidwesen vieler Steuerpflichtiger, die Abgabe der Einkommensteuererklärung näher und erneut stellt sich die Frage:
Wann endet eigentlich die Abgabefrist?
Doch keine Sorge, mithilfe unserer Aufstellung behalten Sie den Überblick!
Die Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung unterscheiden sich deutlich, je nachdem, ob man zur Abgabe verpflichtet ist oder die Steuererklärung freiwillig abgibt.
Deshalb sollten Sie vorab wissen, zu welcher der beiden genannten Gruppen Sie gehören.
Hinweis:
Auch für die Veranlagungszeiträume 2022 bis 2024 gelten verlängerte Abgabefristen!
Frist bei freiwilliger Abgabe der Steuererklärung
Reicht ein Steuerpflichtiger seine Steuererklärung freiwillig beim Finanzamt ein, hat er hierzu 4 Jahre lang Zeit. Dieser Zeitraum beginnt ab Ende des Steuerjahres
Beispiel:
Wenn Sie die Steuererklärung für 2021 freiwillig abgeben, dann muss diese spätestens am 31.12.2025 um 24:00 Uhr beim Finanzamt eingehen.
Fristen bei Abgabepflicht der Steuererklärung
Sollten Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein, gelten strengere Fristen. Es macht außerdem einen Unterschied, von wem die Steuererklärung angefertigt wird.
Steuererklärung wird selbst angefertigt:
Die Abgabe muss bis zum 31. Juli des Folgejahres erfolgen.
Beispiel:
Steuererklärungen für 2021 müssten eigentlich bis zum 31.07.2022 abgegeben werden. Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Abgabefrist bis zum 31.10.2022 verlängert.
Steuererklärung wird von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt
Die Abgabe muss bis zum 28./29. Februar des Zweitfolgejahres erfolgen.
Beispiel:
Steuererklärungen für 2021 müssten eigentlich bis zum 28.02.2023 abgegeben werden. Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Abgabefrist bis zum 31.08.2023 verlängert.
Hinweis:
Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so muss die Steuererklärung erst am nächsten Werktag eingereicht werden.
In Ausnahmefällen kann das Finanzamt die Steuererklärung bereits vor der Abgabefrist für Steuerberater/Lohnsteuerhilfevereine verlangen! Frühestens jedoch am 31.07. des Folgejahres. Zudem müssen 4 Monate Zeit für die Erstellung gewährt werden.
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- „Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020“
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nachlesen.
(Stand: 07.07.2022)
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen redaktionellen Text des Redaktionsteams. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein. Eine Beratungsleistung im konkreten Fall findet nur im Rahmen einer Mitgliedschaft innerhalb der Beratungsbefugnis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.