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Steuerentlastung durch „Homeoffice Pauschale“

Die Home-Office Pauschale wurde von der Koalition detailliert besprochen. Geplant ist demnach, dass man pro Arbeitstag im Home-Office fünf Euro als Werbungskosten absetzen kann.
Aufgrund der Corona-Pandemie mussten im Jahr 2020 immer mehr Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten. Durch die vermehrte Arbeit in den eigenen vier Wänden werden im Jahr 2020 auch die Kosten für Strom, Wasser, Telefon, Internet und Heizung um einiges höher ausfallen als in den Vorjahren.
Normalerweise werden die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann von der Finanzverwaltung anerkannt, wenn dieses ausschließlich beruflich genutzt wird und kein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung steht. Lesen Sie hierzu auch unseren Steuertipp zum häuslichen Arbeitszimmer.
Aus diesem Grund plant die Bundesregierung, mit dem Jahressteuergesetz 2020 eine Homeoffice-Pauschale einzuführen, um steuerpflichtige Arbeitnehmer zu entlasten.
Am 07.12.2020 hat sich die Koalition auf finale Details dieser Pauschale wie folgt geeinigt:
Geplant ist demnach, dass für jeden Arbeitstag im Homeoffice ein Betrag von 5 € als Werbungskosten abgesetzt werden kann. Maximal sollen als Homeoffice-Pauschale 600 € jährlich abziehbar sein.
Neuerung bei der Homeoffice-Pauschale ab 2023!
Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde die Homeoffice-Pauschale erhöht und dauerhaft entfristet. Seit dem 01.01.2023 können für jeden Arbeitstag im Homeoffice 6 € als Werbungskosten abgesetzt werden. Jährlich maximal 1.260 €.
Die Homeoffice-Pauschale soll jedoch nicht zusätzlich zu der Werbungskostenpauschale gewährt werden, sondern wird mit eingerechnet. Die Werbungskostenpauschale wird bei Ermittlung der Einkommensteuer pauschal abgezogen und mindert die Steuerlast.
Daher profitieren von dieser Pauschale auch nur Steuerpflichtige, die bereits ohne Homeoffice-Pauschale oder mithilfe dieser Werbungskosten über 1.000 € (VZ 2022: 1.200 €, ab 2023: 1.230 €) im Jahr abziehen können.
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(Stand: 24.03.2023)
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