Besonderes Kirchgeld verstößt nicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention
Das besondere Kirchgeld ist verfassungsgemäß - BVerfG, Beschluss vom 28.10.2010, 2 BvR 591/06, BFH/NV 2011 S. 181. Fünf Steuerpflichtige hatten beim EGMR in Straßburg Beschwerde erhoben. Alle lebten in einer Ehe, bei der jeweils ein Ehepartner der Kirche angehört, der andere nicht und alle hatten sich für die Zusammenveranlagung entschieden. Vor dem EGMR machten sie u.a. eine Verletzung ihres Rechts auf (negative) Religionsfreiheit …