Instagram Facebook Xing Linkedin Youtube
Smart Navigation
Menü

Sie sind hier: Home > Steuertipps > Einzelansicht

Steuertipps > Steuerpflicht & Veranlagung > Rentenerhöhung zum 01.07.2017 – Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Rentenerhöhung zum 01.07.2017 – Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Auf Grund der Er­hö­hung der Ren­ten zum 01.07.2017 müs­sen ab 2017 wie­der mehr Rent­ner Steu­ern be­zah­len. Hier­bei kommt es u.a. dar­auf an, ob der Rent­ner im Osten oder Wes­ten lebt und auf das Jahr des Ren­ten­be­ginns.

Der Bun­des­ver­band der Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne hat in sei­ner Pres­se­mel­dung vom 25.07.2017 eine ta­bel­la­ri­sche Über­sicht er­stellt, ab wel­cher Brut­to­jah­res­ren­te bzw. Mo­nats­ren­te eine Steu­er­er­klä­rung ein­ge­reicht wer­den muss. Mit die­sem Link kön­nen sie die Ta­bel­le ab­ru­fen: www.​bvl-verband.​de/​presse/​pressemeldungen/​

(Stand: 02.08.2017)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


Finden Sie Ihre Lohnsteuerhilfe-Beratungsstelle vor Ort!

Karte und Lupe

Beratungsstellensuche