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Rentenerhöhung zum 01.07.2017 – Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Auf Grund der Erhöhung der Renten zum 01.07.2017 müssen ab 2017 wieder mehr Rentner Steuern bezahlen. Hierbei kommt es u.a. darauf an, ob der Rentner im Osten oder Westen lebt und auf das Jahr des Rentenbeginns.
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hat in seiner Pressemeldung vom 25.07.2017 eine tabellarische Übersicht erstellt, ab welcher Bruttojahresrente bzw. Monatsrente eine Steuererklärung eingereicht werden muss. Mit diesem Link können sie die Tabelle abrufen: www.bvl-verband.de/presse/pressemeldungen/
(Stand: 02.08.2017)
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen redaktionellen Text des Redaktionsteams. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein. Eine Beratungsleistung im konkreten Fall findet nur im Rahmen einer Mitgliedschaft innerhalb der Beratungsbefugnis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.
