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Wann liegt grobes Verschulden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO vor?

Der BFH muss in der vorliegenden Revision VI R 24/17, Vorinstanz FG Baden - Württemberg, Urteil vom 17.02.2016, 4 K 1838/14, die Frage des groben Verschuldens klären. Das FG sah im folgenden Fall kein Verschulden, die Finanzverwaltung will dies vom BFH klären lassen.
Liegt grobes Verschulden vor, wenn der Steuerpflichtige die von seinem steuerlichen Berater vorbereitete Steuererklärung nicht überprüft (hier: unrichtige Höhe des Arbeitslohns eines Grenzgängers in die Schweiz wegen enthaltener Kinderzulage)?
Handelt ein Steuerberater stets grob fahrlässig, wenn er einen Sachverhalt bei der Erstellung der Steuererklärung nicht anhand derjenigen Unterlagen ermittelt, die im Steuererklärungsvordruck ausdrücklich erwähnt sind (hier: Gehaltsmitteilungen), und eine im Steuererklärungsformular gestellte Frage (hier: nach der steuerfreien Kinderzulage) nicht beantwortet?
(Stand: 28.08.2017)
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