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Identifikationsnummer - Voraussetzung für Steuererleichterungen
(Stand: 10.02.2017)

Realsplitting
Seit 2016 ist die Angabe der Identifikationsnummer des Unterhaltsempfängers in der Steuererklärung des Unterhaltsleistenden (Geber) Voraussetzung für den Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten.Der Unterhaltsempfänger ist daher verpflichtet, seine Identifikationsnummer dem Geber mitzuteilen. Kommt der Empfänger dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Geber bei seinem Finanzamt die Identifikationsnummer des Empfängers erfragen.
Kindergeld
Seit 2016 setzt die Auszahlung von Kindergeld die Identifikationsnummer voraus
Freistellungsauftrag
Für einen bereits erteilten Freistellungsauftrag muss der Bank die Identifikationsnummer des Konto- bzw. Depotinhabers vorliegen; für neu erteilte Aufträge gilt das bereits seit 2011. Anderenfalls ist der Auftrag unwirksam. Seit 2016 darf die Bank die Nummer nun auch beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen. Die in § 44a Abs. 2 a Satz 3 EStG bisher vorgesehene Widerspruchsmöglichkeit der Bankkunden ist entfallen.
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