Vorfälligkeitsentschädigung nicht abzugsfähig
In seinem Urteil vom 11.02.2014 - IX R 42/13; veröffentlicht am 25.06.2014, hat der BFH entschieden, dass Vorfälligkeitsentschädigungen nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig, wenn ein Steuerpflichtiger seine Darlehensschuld vorzeitig ablöst, um sein bisher vermietetes....