Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden
Das Finanzgericht Münster hat mit Beschluss vom 05.09.2023, Az. 11 K 1588/23 Kg (PKH) entschieden, dass für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale die Finanzgerichte zuständig sind. Zu verklagen ist hier allerdings das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber.










