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Von Hundesteuer bis Therapiehund: Überblick über Hunde in der Steuererklärung

Hunde und Steuererklärung? Ja, das passt zusammen! Von Therapiehund bis Hundesteuer – das sollten Sie wissen.
Der „beste Freund des Menschen“ ist nach der Katze das zweitbeliebteste Haustier in Deutschland: In jedem fünften Haushalt lebte 2022 mindestens ein Hund, insgesamt waren es gut 10,6 Millionen. Nicht nur im privaten Umfeld sind Hunde ein kuscheliger Begleiter, sie können ihren Halter auch im beruflichen Alltag oder bei gesundheitlichen Einschränkungen unterstützen.
Doch trotz der enormen Bereicherung ist die Haltung eines Hundes natürlich auch mit Kosten verbunden. Welche Sie davon steuerlich absetzen können, lesen Sie in unserem Überblick.
Therapiehund steuerlich absetzen – Höhe und Voraussetzungen
Kosten, die durch die Haltung eines sogenannten Schulhundes anfallen, können im Rahmen der Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden. Das hat der BFH mit zwei Urteilen vom 14. Januar 2021 bestätigt (VI R 15/19 und VI R 52/18).
Das Thema Schulhund in der Steuererklärung war bereits zuvor vor verschiedenen Finanzgerichten diskutiert worden. Im Jahr 2021 entschied dann der BFH. Die Richter kamen zu dem Entschluss, dass die Kosten für die Haltung des Tieres aufzuteilen sind. Eine steuerliche Berücksichtigung von 50 % ist gerechtfertigt, wenn der Hund bei einer fünftägigen Arbeitswoche täglich in der Schule eingesetzt wird.
Kosten, die für die Ausbildung eines Schulhundes zum Therapiehund aufgewandt werden, können grundsätzlich vollständig angesetzt werden, da sie ausschließlich beruflich veranlasst sind.
Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen?
Nein, in der Regel kann man die Hundesteuer nicht von der Steuer absetzen. Allerdings gibt es Fälle, in denen weniger oder gar keine Hundesteuer anfällt:
Befreit von der Hundesteuer sind … | Eine ermäßigte Hundesteuer gilt für … |
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Hundesteuer – Überblick über Hunde, die befreit sind oder für die nur eine ermäßigte Hundesteuer gezahlt werden muss.
Kann man die Hunde-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, die Hunde-Haftpflichtversicherung ist steuerlich absetzbar! Sie kann im Rahmen der Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der absetzbare Höchstbetrag noch nicht überschritten wurde.
Achtung! Im Gegensatz zur Hundehaftpflichtversicherung ist die Hundekrankenversicherung nicht steuerlich absetzbar!
(Stand: 15.08.2023)
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