Steuerermäßigung für die Erneuerung einer Heizungsanlage
Der BFH hat mit Urteil vom 13.08.2024, Az. IX R 31/23 entschieden, dass die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen erst dann gewährt werden kann, wenn die Montage vorgenommen und auch der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Leistungserbringers bezahlt wurde.