Behinderten-, Pflege- und Hinterbliebenen-Pauschbetrag in der Steuererklärung nutzen!
Die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen sind in § 33b EStG geregelt. Während viele Bereiche des Steuerrechts im Lauf der Zeit immer wieder geändert und aktualisiert wurden, blieb dieser Paragraf 46 Jahre lang unberührt. Zum ersten Mal seit 1975 wurde er 2021 überarbeitet und angepasst. Diese Regelung ist aktuell gültig.










